Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein einschneidendes Ereignis. Zudem gelten im Arbeitsrecht teilweise sehr kurze Fristen. Wer als Arbeitnehmer z. B. nicht innerhalb von drei Wochen gerichtlich gegen eine Kündigung vorgeht, verliert sämtliche Rechte, die ihm gegen die Kündigung zugestanden hätten, insbesondere auch die Möglichkeit einer Abfindung. Eine schnelle und kompetente anwaltliche Beratung sind deshalb besonders wichtig.
Ich berate und vertrete Sie in folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:
- Kündigungsschutz / Abfindung
- Aufhebungsvereinbarungen
- Lohn-/Gehaltsforderungen
- Abmahnung
- Zeugnis
Kosten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:
Bei Erteilung des Mandats entstehen die in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) vorgeschriebenen Gebühren. Über die Höhe der Gebühren gebe ich Ihnen gerne im Rahmen der Beratung Auskunft.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Angelegenheiten besteht, werden die Kosten direkt mit der Versicherung abgerechnet.
Bei eingeschränkten Einkommensverhältnissen besteht für Sie die Möglichkeit, vorab beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Das Amtsgericht benötigt hierfür aktuelle Kontoauszüge, Einkommensnachweise und Belege zu Ihren monatlichen Ausgaben für Miete oder Kreditverträge etc.. Für arbeitsgerichtliche Klageverfahren beantrage ich für Sie Prozesskostenhilfe.